lsglogo
auge rechts
     Operationsmethoden       Wahl des Operateurs      Operationsvideo       Internationale Presse
   Unsere Spezialisten
 
  NEWS
 
  Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung

 



  Start  
  Kontakt  
  Impressum  
  Rechtliche Hinweise  
 
 

Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung

Steuerliche Abzugsfähigkeit - Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung

Sie können die Kosten für die Laserkorrektur Ihrer Augen steuerlich geltend machen.
Denn : Fehlsichtigkeit gilt als Krankheit und die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind als Heilbehandlungen anerkannt.
Damit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
Bitte lassen Sie sich von ihrem Steuerberater beraten.

Erstattung durch Kassen

In manchen Fällen übernehmen einige gesetzliche und auch private Krankenkassen einen Teil der Kosten, z.B. dann, wenn die medizinische Notwendigkeit plausibel dargestellt werden kann oder wenn durch die Augenlaser-Behandlung andere Beträge (etwa Zuschläge für Brillen und Kontaktlinsen) nach einer Operation eingespart werden können.
Gesetzlich Versicherte müssen alle Kosten für die Operation sowie alle begleitenden Vor- und Nachuntersuchungen selbst übernehmen . Bei auftretenden Komplikationen sowie ca drei Monate nach einer Operation − so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer – können Nachuntersuchungen dann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht stets voller Versicherungsschutz. Das trift auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu.

 

 

 
 
    Augsburg
 
    Bocholt
 
    Bochum
 
    Halle
 
    Münster
 
    Rosenheim
 
    Schramberg

Sitemap     ©2010 augen.de GmbH