Steuerliche Abzugsfähigkeit - Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung
Sie können die Kosten für die Laserkorrektur Ihrer Augen steuerlich geltend machen.
Denn : Fehlsichtigkeit gilt als Krankheit und die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind als Heilbehandlungen anerkannt.
Damit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
Bitte lassen Sie sich von ihrem Steuerberater beraten.
Erstattung durch Kassen
In manchen Fällen übernehmen einige gesetzliche und auch private Krankenkassen einen Teil der Kosten, z.B. dann, wenn die medizinische Notwendigkeit plausibel dargestellt werden kann oder wenn durch die Augenlaser-Behandlung andere Beträge (etwa Zuschläge für Brillen und Kontaktlinsen) nach einer Operation eingespart werden können.
Gesetzlich Versicherte müssen alle Kosten für die Operation sowie alle begleitenden Vor- und Nachuntersuchungen selbst übernehmen . Bei auftretenden Komplikationen sowie ca drei Monate nach einer Operation − so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer – können Nachuntersuchungen dann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht stets voller Versicherungsschutz. Das trift auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu.